Information nach Artikel 13 DS-GVO
Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen (Art. 13. Abs.1 Buchst. a DS-GVO)
Prof. Dr. rer. nat. Klaus Hackl
Ruhr-Universität Bochum
Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften
Computational Engineering
Universitätsstr. 150
44801 Bochum
Deutschland
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (Art. 13. Abs.1 Buchst. b DS-GVO)
Dr. Kai-Uwe Loser
Ruhr-Universität Bochum
Gebäude IB, Ebene 1, Raum 68
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Deutschland
Tel.: +49 234 32-28720
E-Mail: dsb@rub.de
Website: https://dsb.rub.de/
Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung (Art. 13. Abs.1 Buchst. c DS-GVO)
Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen und Durchführung des Bewerbungsverfahrens für das Studium im Studiengang Computational Engineering an der Ruhr-Universität Bochum
Die Rechtsgrundlage nach DS-GVO ist die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe: Art. 6 Abs. 1. Buchst. e DS-GVO i.Vm. mit der Prüfungsordnung des Studiengangs Computational Engineering.
Darüber hinaus werden zu Sicherheitszwecken Kommunikationsdaten (z.B. aufgerufene Seite, Browserversion) erhoben.
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (Art. 13. Abs.1 Buchst. e DS-GVO)
Zugriffsberechtigt sind:
- die Mitglieder des Prüfungsausschusses des Studiengangs Computational Engineering
- die Mitglieder des Zulassungskomitees des Studiengangs Computational Engineering
- die Assistant Coordinators des Studiengangs Computational Engineering
Dauer der Speicherung (Art. 13. Abs. 2 Buchst. a DS-GVO)
Die personenbezogenen Daten werden nach Mitteilung des Ergebnisses der Bewerbung maximal fünf Jahre aufbewahrt.
Die zu Sicherheitszwecken gespeicherten Kommunikationsdaten werden nach max. 31 Tagen automatisch von unseren Servern gelöscht.
Rechte als betroffene Person (Art. 13. Abs. 2 Buchst. b-d DS-GVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf:
- Auskunft über Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art 15 DS-GVO,
- Widerruf einer erteilten Einwilligung nach Art. 7 DSGVO,
- Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO,
- Löschung nach Art. 17 DS-GVO,
- Einschränkung der Verarbeitung nach Art 18 DS-GVO,
- Widerspruch gegen Verarbeitung aufgrund berechtigten Interesses nach Art. 21 DS-GVO.
Ebenso erlaubt § 86 LBG Einsicht in die Personalakte.
Beim Auskunfts- und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach § 12 DSG NRW. Darüber hinaus sind Sie berechtigt, bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen (Art. 77 DS-GVO).
Erforderlichkeit der Angaben (Art. 13. Abs. 2 Buchst. e DS-GVO)
Bei Verweigerung von erforderlichen Angaben kann die Weiterverarbeitung der Bewerbung entsprechend der rechtlichen Vorgaben nicht erfolgen.
Angaben nach Art 13 Abs. 1 Buchst. d und f. sowie nach Art. 13 Abs. 2 Buchst. f sind nicht anzugeben, da die jeweilige Bedingung der rechtlichen Regelung nicht zutreffend sind.